Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR), der Gemeindeausschuss (abgekürzt GA) und der Vermögensverwaltungsrat (abgekürzt VVR) sind Gremien in einer katholischen Pfarrgemeinde. Von Amts wegen ist der Pfarrer Mitglied im PGR, GA und VVR. Im PGR sind alle Pfarrgeistlichen und pastoralen Mitarbeiter der Pfarre ebenfalls Mitglieder. Alle Anderen üben ihre Mitgliedschaft als kirchliches Ehrenamt aus.

Der Pfarrgemeinderat und der Gemeindeausschuss werden alle 4 Jahre von allen Katholikinnen und Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben, und einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen, gewählt.

Die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates werden vom PGR ernannt.

Die nächste PGR/GA-Wahl findet am 22. März 2022 statt.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist jener Kreis von Personen, der für die kommenden 4 Jahre mit dem Pfarrmoderator Verantwortung übernimmt für die Entwicklung und Gestaltung der pfarrlichen Aktivitäten. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarre und hat für die Einheit in der Pfarre sowie für die Einheit mit dem Bischof und der Weltkirche Sorge zu tragen. 

Der Pfarrgemeinderat als Leitungsgremium berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung.

Der Pfarrgemeinderat macht nicht alles selbst, sondern richtet Fachausschüsse ein oder delegiert Aufgaben an Einzelne oder Gruppen. Der Pfarrgemeinderat sorgt sich um die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen der Pfarrgemeinde, bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten, gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt die Pfarrgemeinde nach außen. Durch Weiterbildung stärken die Mitglieder des Pfarrgemeinderates die Kompetenz für ihre Aufgaben.

In Pfarren mit Teilgemeinden arbeitet der Pfarrgemeinderat eng mit den Gemeindeausschüssen zusammen.

 

Pfarrgemeinderatsmitglieder

Richard Allum

Projektleiter

 

Mag. Danielle Arn-Stieger

Psychologin und Psychotherapeutin

Hanni Barbu

Personalverrechnerin

Max Grünn

Student

Nicole Hanslik

 

 

Dr.MMag. Erik Sidney Kroiher

Ärztin

Elisabeth Kunz

Pensionistin

Annina Mukalel

Studentin

Anna Müller

Studentin

Marika Püspök

Kommunionkationsexpertin

Mag. Bernhard Winkler

Richter

Gemeindeausschuss (GA)

In Pfarren mit Teilgemeinden wird für die jeweilige Teilgemeinde ein Gemeindeausschuss gebildet. Der Gemeindeausschuss ist jener Kreis von Personen, der für die kommenden 4 Jahre mit dem Pfarrmoderator Verantwortung übernimmt für die Entwicklung und Gestaltung der Aktivitäten der jeweiligen Teilgemeinde.

Die Pfarre Mauer besteht aus 2 Teilgemeinden. Der Gemeinde St. Erhard und der Gemeinde Georgenberg.

Aufgaben der Gemeindeausschüsse:

  • Gestaltung gemeinschaftlicher Gebete und Gottesdienste, Feste und zweckfreier Zusammenkünfte,…
  • Beteiligung der Teilgemeinde an der weltkirchlichen Sendung
  • Umsetzung des pfarrlichen Pastoralkonzepts
  • Vorbereitung und Feier der Liturgie und der Sakramente
  • Förderung der Einheit und des Wachstums der Gemeinde
  • Förderung des persönlichen Wachstums der einzelnen Mitglieder in ihrem christlichen Leben
  • Gestaltung des diakonischen Dienstes durch ein Caritas-Team oder eine Kontaktperson, die konkrete Fragen, Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort aufgreifen und geeignete Möglichkeiten kirchlicher Hilfestellung beschließen
  • Kontakt und Zusammenarbeit mit nicht kirchlichen Gruppen, Einrichtungen und Initiativen
  • Erstellung eines Budgetvorschlages für die Teilgemeinde
  • Verantwortung für den Vollzug des Budgets
  • Sorge um die pastoral genutzten Räume

Gemeindeausschuss der Teilgemeinde St. Erhard

Hannelore Barbu

Personalverrechnerin

Michael Fallmann

Pensionist

Silvia Gamharter

Pensionistin

Mag. Leopold Gusenbauer

Geschäftsführer

Sr. Sandhya Ignatius

Ordensschwester

Anna Müller

Studentin

Mag. Bernhard Winkler

Richter

Gemeindeausschuss der Teilgemeinde Georgenberg

Mag. Edeltraud Voill

Roswitha Keindl

DI Johann Precht

Mag. Eva Siwy

Vermögensverwaltungsrat (VVR)

Der vom kirchlichen Gesetzbuch CIC (can. 537) vorgeschriebene Vermögensverwaltungsrat der Pfarre ist ein eigenständiges Gremium mit einer eigenen Ordnung (VVRO), das eng mit dem PGR zusammenarbeitet.

Der Vermögensverwaltungsrat ist als gesetzlicher Vertreter des kirchlichen Vermögens tätig.

Der Vermögensverwaltungsrat besteht aus Personen, die im Gebiet der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder sich dieser Pfarre zugehörig fühlen.

Die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates verfügen über entsprechendes Fachwissen (kaufmännisch, juristisch, technisch …), sind volljährig und besitzen das aktive und passive Wahlrecht in den PGR.

Aufgaben des Vermögensverwaltungsrates:

  • Verwaltung des Kirchenvermögens sowie der Stiftungen und der Filialkirchen
  • Verwaltung des Pfarrheims und aller sonst im Eigentum der Pfarre befindlichen Gebäude und Liegenschaften
  • Besorgung der Bauangelegenheiten der Pfarrpfründe
  • Abschluss und Auflösung von Dienstverträgen mit Laiendienstnehmerinnen bzw. Laiendienstnehmern der Pfarre, vorbehaltlich diözesaner Genehmigung
  • Erstellung und Beschluss des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses sowie deren Weiterleitung an die Erzbischöfliche Finanzkammer
  • Beschluss und Vollzug jener Bauangelegenheiten und Restaurierarbeiten, die ohne Inanspruchnahme von Stammvermögen oder diözesanen Mitteln besorgt (erledigt) werden, beides jedoch vorbehaltlich diözesaner Genehmigung
  • Antragstellung in allen Bauangelegenheiten an das Erzbischöfliche Bauamt und Durchführung der Maßnahmen, soweit diese nicht dem Erzbischöflichen Bauamt vorbehalten sind
  • Auflage der Jahresrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) zur allgemeinen Einsichtnahme

Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates

Mag. (FH) Manfred Butta

Finanzbeamter

Mag. pharm. Ingomar Jarisch

Apotheker

Mag. Leopold Gusenbauer

Geschäftsführer

Dr.MMag. Erik Sidney Kroiher

Ärztin

DI Johann Precht

Managementberater

Dr. Wilhelm Rasinger

Pensionist

Ing. Dietmar Rohrer

Pensionist